Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW) startet am 26. September das neu Förderprogramm „Solarstrom für Elektroautos (442)“ für den Kauf und Anschluss von Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher. Ab diesem Datum können Eigentümer und Eigentümerinnen von selbst genutzten Wohngebäuden, die ein Elektroauto besitzen einen Antrag auf Zuschuss von bis zu 10.200 Euro stellen. Im folgenden haben wir für Sie dich wichtigsten Fakten zusammengefasst:
Was wird gefördert?
Das Förderprogramm 442 „Solarstrom für Elektroautos“ umfasst den Kauf und die Installation einer Ladestation (min. 11 KW) für Elektroautos in Kombination mit einer Photovoltaikanlage (min. 5 KWp) und einem Solarstromspeicher (min. 5 KWh).
Wer wird gefördert?
Privatpersonen mit eigenem, selbst bewohntem Wohngebäude, die ein Elektroauto besitzen (oder zum Zeitpunkt des Antrags bestellt haben).
Welche Bedingungen gelten?
Alle Komponenten müssen fabrikneu sein und dürfen vorher noch nicht bestellt worden sein. Sie besitzen privat ein Elektroauto (kein Hybridfahrzeug), dass auf Sie oder eine in Ihrem Haushalt lebende Person zugelassen ist oder haben zum Zeitpunkt des Antrags eines bestellt. Private KFZ-Leasingverträge müssen eine Laufzeit von mindestens 12 Monaten aufweisen. Ferien- oder Wochenendhäuser, Ferienwohnungen, Eigentumswohnungen sowie ausschließlich vermietete Objekte sind von der Förderung ausgeschlossen.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Zuschuss beträgt für die Ladestation 600 Euro pauschal – oder bei bidirektionaler Ladefähigkeit 1.200 Euro pauschal. Für die Photovoltaikanlage erhalten Sie 600 Euro pro kWp (max. 6.000 Euro) und für den Solarstromspeicher 250 Euro pro kWh nutzbarer Speicherkapazität (max. 3.000 Euro). Höchstens können Sie einen Zuschuss von 10.200 Euro für Ihr Vorhaben erhalten. Die Kombination mit anderen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen ist nicht möglich.
Wie beantrage ich den Zuschuss?
Um den Zuschuss zu erhalten, müssen Sie diesen zuerst bei der KFW beantragen und nach Zusage Ihr Vorhaben umsetzen. Ab März 2024 müssen Sie über das Kundenportal „Meine KfW“ nachweisen, dass Sie Ihr Vorhaben erfolgreich umgesetzt haben. Nachdem die KFW Ihre Angaben geprüft hat, erhalten Sie den Zuschuss auf Ihr Konto ausgezahlt.
Einnahmen aus dem PV-Anlagenbetrieb auf Einfamilienhäusern mit einer Leistung bis 30 kWp sind – unabhängig von der Verwendung des erzeugten Stroms und des Hauses – von der Umsatzsteuer befreit.
Beträgt die Bruttoleistung der PV-Anlage nicht mehr als 30 kWp, gilt die Steuerbefreiung auch auf Lieferung, innergemeinschaftlichem Erwerb, Einfuhr und Installation von PV-Anlagen und Stromspeichern sowie aller für den Betrieb relevanten Komponenten. Es muss sich um eine Leistung für den Anlagenbetreiber handeln und die Anlage muss auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen, öffentlichen und anderen Gebäuden installiert werden.
Bis maximal 100 kWp pro Gebäude gilt die Steuerbefreiung auch für PV-Anlagen auf Mehrfamilienhäusern und Gebäuden mit Wohn- und Gewerbeeinheiten bis zu einer Größe von 15 kWp pro Wohn- und Gewerbeeinheit.
Die Einspeisung von selbst erzeugtem Strom ist nicht länger einkommensteuerpflichtig. Eine bisher notwendige Gewinnermittlung mittels Einnahme-Überschussrechnung oder die beantragungspflichtige Alternative der „steuerlichen Liebhaberei“ entfällt.
Für alle PV-Anlagen, die vor dem 1. Januar 2023 in Betrieb genommen worden sind, gelten die bisherigen Besteuerungsgrundlagen noch für alle Jahre bis einschließlich 2022 weiter. Erst ab dem Jahr 2023 gelten die neuen Besteuerungsgrundlagen.
Die vorgezogenen Umsetzung der EnSiG-Novelle ermöglicht u.a. die Abschaffung der 70-Prozent-Regelung für alle kleineren Bestandsanlagen (bis 7 kWp) und Anlagen bis 25 kWp, die nach dem 14. September 2022 ans Netz angeschlossen wurden. Dafür müssen Bestandsanlagen von 7 bis 30 kWp mit einem Smart Meter (intelligentes Messystem) ausgerüstet werden.
Der Klimawandel und die Energiewende sind Themen, welche uns alle aktuell sehr beschäftigen. Viele Industrie-Unternehmen und Privathaushalte haben mittlerweile auf die effiziente und besonders umweltfreundliche Stromversorgung durch eine Photovoltaikanlage umgestellt.
Haben Sie schon einmal über die Möglichkeiten einer eigenen Photovoltaikanlage nachgedacht? Diese, meist auf dem Gebäudedach installierte Anlage, wandelt Sonnenlicht in Strom um und produziert für Sie damit „grünen" Solarstrom.
Gerade in den sonnigen Monaten produzieren die Anlagen meist mehr Strom, als Sie über den Tag verbrauchen. In der Vergangenheit war es daher ein finanziell durchaus lohnenswertes Modell, den überschüssigen Strom gegen Vergütung ins Stromnetz einzuspeisen.
Für ältere Photovoltaik-Anlagen ist die EEG-Förderung jedoch zum 31. Dezember 2020 ausgelaufen. Alle Besitzer von PV-Anlagen, die mindestens 20 Jahre alt sind erhalten seit dem kein Geld nach EEG mehr für ihren Solarstrom.
Aber was passiert nun mit Ihrem überschüssigen Solarstrom? Die effiziente Lösung: Wir koppeln Ihre PV-Anlage mit einem modernen Speichersystem. Dieses ermöglicht es Ihnen, den überschüssigen Strom flexibel zu nutzen, auch wenn die Sonne gerade nicht scheint.
Gerne beraten wir Sie zu diesem Thema und erläutern Ihnen die aktuellen Möglichkeiten der Stromspeicherung.
Der Klimawandel und die Energiewende sind Themen, welche uns alle aktuell sehr beschäftigen. Viele Industrie-Unternehmen und Privathaushalte haben mittlerweile auf die effiziente und besonders umweltfreundliche Stromversorgung durch eine Photovoltaikanlage umgestellt.
Haben Sie schon einmal über die Möglichkeiten einer eigenen Photovoltaikanlage nachgedacht? Diese, meist auf dem Gebäudedach installierte Anlage, wandelt Sonnenlicht in Strom um und produziert für Sie damit „grünen" Solarstrom.
Gerade in den sonnigen Monaten produzieren die Anlagen meist mehr Strom, als Sie über den Tag verbrauchen. In der Vergangenheit war es daher ein finanziell durchaus lohnenswertes Modell, den überschüssigen Strom gegen Vergütung ins Stromnetz einzuspeisen.
Für ältere Photovoltaik-Anlagen ist die EEG-Förderung jedoch zum 31. Dezember 2020 ausgelaufen. Alle Besitzer von PV-Anlagen, die mindestens 20 Jahre alt sind erhalten seit dem kein Geld nach EEG mehr für ihren Solarstrom.
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Die Energiewende ist ein zentrales Thema unserer Zeit. Wenn auch auch Sie daran interessiert sind, zukünftig mit Ihrer eigenen Photovoltaikanlage Sonnenlicht in umweltfreundlichen Strom zu verwandeln, beraten wir Sie gerne und selbstverständlich unverbindlich zu Ihren Möglichkeiten. Damit wir unsere Beratung auf Ihre individuellen Bedürfnisse und die Gegebenheiten bei Ihnen vor Ort abstimmen können, benötigen wir im Vorfeld ein paar Informationen. Bitte füllen Sie das folgende Formular möglichst vollständig aus – Sie erleichtern uns damit die Arbeit. Wenn Sie einige abgefragte Daten nicht wissen, zögern Sie bitte nicht uns zu kontaktieren. Wir helfen Ihnen jederzeit gerne weiter.
Ob Neu- oder Bestandsbau – wir planen und installieren die komplette Elektrik bei Einfamilienhäusern, Mehrfamilienhäusern sowie Industrie- und Bürogebäuden.
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Wir prüfen elektrische Betriebsmittel und Anlagen nach DGUV Vorschrift 3 zur Vermeidung von Unfällen in Betrieben. Diese Prüfungen sind regelmäßig durchzuführen.
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Unsere Netzwerkinstallationen mit strukturierter Verkabelung garantieren eine zukunftssichere, flexible Grundlage zur Übertragung von Daten und Sprache.
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Mit unseren Beleuchtungskonzepten streben wir nicht nur eine möglichst hohe Qualität des Lichts an, sondern u.a. auch einen niedrigen Energieverbrauch und die lange Lebensdauer.
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Das Smart Home macht Ihren Alltag durch die intelligente Vernetzung von Geräten deutlich komfortabler, sicherer und einfacher und hilft zudem beim Energiesparen.
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Das möglichst schnelle und sichere Aufladen Ihres Elektroautos zuhause ist für die komfortable und effiziente Nutzung ein sehr wichtiger Aspekt.
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